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05.12.2004
Schreiben des Ingenieurbüros Ludger Nuphaus
zum DWD-Gutachten zur Luftqualität in Bad Bergzabern
Ingenieurbüro für
Umweltschutz
Ludger Nuphaus
Dipl.-Ing. Umweltschutz
Kaiser-Wilhelm-Str. 15
55543 Bad Kreuznach
Tel./Fax: 0671 - 44645
Dipl.-Ing. L. Nuphaus
Kaiser-Wilhelm-Str. 15 55543 Bad Kreuznach
BUND Südpfalz
Forsthaus Lindelbrunn
76889 Vorderweidenthal
29.11.2004
DWD-Gutachten Luftqualität
in Bad Bergzabern
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gutachten stammt aus dem
Jahr 2000 und ist damit nicht mehr als aktuell anzusehen. Sollten die Ergebnisse
des Gutachtens für planerische Entscheidungen herangezogen werden, müsste eine
genauere Überprüfung des Gutachtens und seiner Ergebnisse erfolgen. Sinnvoll
wäre eine Wiederholung der Messungen, zumal sich inzwischen die Parameter für
die Beurteilung der Immissionsbelastungen, nicht zuletzt aufgrund EU-rechtlicher
Vorgaben, geändert haben. So wird ab dem Jahr 2000 für Stickstoffdioxid ein
Jahresmittelwert von 40 µg/m³ zum Schutz der menschlichen Gesundheit und von 30
µg/m³ zum Schutz der Vegetation angestrebt. Die „Begriffsbestimmungen...“ sind
lediglich als Orientierungshilfe zu sehen, die von privaten Organisationen
stammen und die keine rechtliche Bedeutung haben.
Hinzu kommt, dass inzwischen
keine Staubdepositionsraten (mg/m2*d) mehr für gesundheitliche Fragestellungen
zugrunde gelegt wird, sondern Staubkonzentrationsangaben (µg/m3), wie sie der
Wetterdienst z. B. in seinem Gutachten für Bad Kreuznach (April 2004) ermittelt
hat. Diese Konzentrationsangaben sollten dann auch noch die Feinstäube (PM10)
berücksichtigen, die aufgrund ihrer Lungengängigkeit gesundheitlich wesentlich
relevanter sind.
Die Durchführung der
Messungen in Bad Bergzabern erfolgt nach den Standardmethoden, die der Deutsche
Wetterdienst bei allen Messungen in Kurorten einsetzt.
Folgende
Unzulänglichkeiten sind bei einer ersten Durchsicht des Gutachtens erkennbar:
-
Es wird nicht
angegeben, ob die damals gültigen „Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards
für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen“ in der
aktuellen Fassung vom 13. 10 1998 zugrunde gelegt und bei der Durchführung und
Bewertung berücksichtigt wurden. Eine genaue Angabe zu dieser Richtlinie ist
im Gutachten nicht vorhanden.
-
Es wird außer acht
gelassen, dass die NO2-Belastung auch über Ferntransport
beeinflusst werden kann. Dies hätte zumindest aufgrund der Nähe zu
Industriegebieten in die Diskussion einfließen sollen, ähnlich wie dies in Bad
Kreuznach erfolgte (Hier wurde ein Einfluss des 40 bis 80 km entfernten
Rhein-Main-Gebietes auf die NO2-Belastung nicht ausgeschlossen
-
Ebenso fehlt eine
Darstellung der regionalen Tendenzen im Hinblick auf die Entwicklung der
Immissionskonzentration von NO2, z. B. über die Daten aus dem
landesweiten Luftmessnetz „ZIEMEN“. Damit hätten die Daten in regionalen Bezug
gesetzt werden können.
-
Bei Grobstaub (gesamt)
werden alle zugrunde gelegten Richtwerte eingehalten. Gleiches gilt für
Grobstaub (schwarz) und für Stickoxide. Der Prüfwert für verkehrsmindernde
Maßnahmen nach 23. BImSchV wird sogar deutlich unterschritten (vgl. S. 18
DWD-Gutachten).
-
Durch erhöhten
Heizbedarf und austauscharmer Wetterlage kam es an der Messstelle im Kurpark
im Winter zu einem deutlichen Anstieg der NO2-Immissionskonzentration.
Der zur Beurteilung herangezogene Richtwert wurde dadurch kurzzeitig erreicht.
Ursache hierfür sind in erster Linie die Heizungssystem im Ort.
-
Die erhöhten
Stickstoffdioxidbelastungen an der verkehrsreichen Straße sind dem Kfz-Verkehr
zuzuordnen und erreichen bei austauscharmen Hochdruckwetterlagen natürlich
höhere Konzentrationen, wie das an jeder Straße der Fall ist. Leider sind
keine Angaben zur Kfz-Belastung der Straße vorhanden, die eine weitere
Beurteilung erlauben würde.
-
Die Empfehlung, durch
geeignete verkehrsberuhigende Maßnahmen einem Anstieg der NO2-Konzentration
an der Kurtalstr. entgegenzuwirken, kann als Standardformulierung in den
DWD-Luftgutachten in Kurorten gewertet werden, die fast für jeden Kurort
zutrifft.
-
Eine Gefahr für den
Status als Kurort, mit Heilanzeige Atemweserkrankungen, kann aus dem Gutachten
nicht abgeleitet werden. Außerdem sind die Empfehlungen in den
„Begriffbestimmungen ...“ nicht justiziabel.
Als weitere Maßnahmen
zur Verbesserung der Luftqualität sollten geprüft werden:
-
Sperrung der
Durchfahrt von Bad Bergzabern für LKW
-
Feuchte Reinigung der
Straßen im Sommer
-
Modernisierung der
Heizungsanlagen in dem Ort
-
Einführung
umweltfreundlicher, emissionsarmer Heizsystem, insbesondere im Kurgebiet
-
Verbesserung der
Frischluftzufuhr im Ortkern und an den Hauptverkehrswegen.
Mit freundlichen Grüßen
L. Nuphaus
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Kontaktadresse:
BUND
Regionalbüro Pfalz
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