++ [Verkehr - Startseite] ++ [weitere Artikel zu B427] ++

 

05.12.2004

 

Schreiben des Ingenieurbüros Ludger Nuphaus zum DWD-Gutachten zur Luftqualität in Bad Bergzabern


 

Ingenieurbüro für Umweltschutz

 

Ludger Nuphaus

Dipl.-Ing. Umweltschutz

 

Kaiser-Wilhelm-Str. 15

55543 Bad Kreuznach

Tel./Fax: 0671 - 44645

Dipl.-Ing. L. Nuphaus   Kaiser-Wilhelm-Str. 15   55543 Bad Kreuznach

 

BUND Südpfalz         

Forsthaus Lindelbrunn

 

76889 Vorderweidenthal

                                                                                                                    29.11.2004

 

 

DWD-Gutachten Luftqualität in Bad Bergzabern

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Gutachten stammt aus dem Jahr 2000 und ist damit nicht mehr als aktuell anzusehen. Sollten die Ergebnisse des Gutachtens für planerische Entscheidungen herangezogen werden, müsste eine genauere Überprüfung des Gutachtens und seiner Ergebnisse erfolgen. Sinnvoll wäre eine Wiederholung der Messungen, zumal sich inzwischen die Parameter für die Beurteilung der Immissionsbelastungen, nicht zuletzt aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben, geändert haben. So wird ab dem Jahr 2000 für Stickstoffdioxid ein Jahresmittelwert von 40 µg/m³ zum Schutz der menschlichen Gesundheit und von 30 µg/m³ zum Schutz der Vegetation angestrebt. Die „Begriffsbestimmungen...“ sind lediglich als Orientierungshilfe zu sehen, die von privaten Organisationen stammen und die keine rechtliche Bedeutung haben.

Hinzu kommt, dass inzwischen keine Staubdepositionsraten (mg/m2*d) mehr für gesundheitliche Fragestellungen zugrunde gelegt wird, sondern Staubkonzentrationsangaben (µg/m3), wie sie der Wetterdienst z. B. in seinem Gutachten für Bad Kreuznach (April 2004) ermittelt hat. Diese Konzentrationsangaben sollten dann auch noch die Feinstäube (PM10) berücksichtigen, die aufgrund ihrer Lungengängigkeit gesundheitlich wesentlich relevanter sind.

Die Durchführung der Messungen in Bad Bergzabern erfolgt nach den Standardmethoden, die der Deutsche Wetterdienst bei allen Messungen in Kurorten einsetzt.

 

Folgende Unzulänglichkeiten sind bei einer ersten Durchsicht des Gutachtens erkennbar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sollten geprüft werden:

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

L. Nuphaus


Falls Sie Fragen haben, einfach anrufen. 

Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz

oder senden Sie uns ein E-Mail: [email protected]

  ++ [Verkehr - Startseite] ++ [weitere Artikel zu B427] ++ [oben ] ++